Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Niemand denkt gerne daran, dass er eines Tages wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man deshalb schon heute, welche Person des eigenen Vertrauens im Ernstfall die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist – etwa nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder aufgrund einer fortschreitenden Demenz. Dazu können beispielsweise die Vertretung gegenüber Behörden und Banken, Entscheidungen über die Wohnsituation oder Vermögensangelegenheiten gehören.

Die Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn der sogenannte „Vorsorgefall“ eintritt – also der nachgewiesene Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Bis dahin bleibt man voll selbstbestimmt.

Wer eine Vorsorgevollmacht rechtzeitig errichtet, vermeidet in der Regel, dass später vom Gericht ein gesetzlicher Erwachsenenvertreter bestellt werden muss.


Der Unterschied zur Patientenverfügung

Die beiden Instrumente werden oft verwechselt, regeln aber unterschiedliche Dinge:

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Was wird geregelt?

Man lehnt selbst bestimmte medizinische Behandlungen ab.

Man bevollmächtigt eine Vertrauensperson, für einen zu entscheiden.

Wer entscheidet im Ernstfall?

Niemand – die Ablehnung gilt direkt, ohne dass ein Dritter mitentscheidet.

Die bevollmächtigte Person, in den festgelegten Bereichen.

Themenbereich

Ausschließlich medizinische Behandlungen.

Kann medizinische Fragen UND z.B. Vermögen, Behörden, Wohnsituation umfassen

Die beiden können auch kombiniert werden: Man kann jemanden mit einer Vorsorgevollmacht für medizinische Entscheidungen bevollmächtigen und gleichzeitig – zusätzlich – in einer Patientenverfügung ganz konkrete Behandlungen im Vorhinein ablehnen. In diesem Fall kontrolliert die bevollmächtigte Person u. a., dass eine verbindliche Patientenverfügung durch die Ärzte eingehalten wird.


Wer kann eine Vorsorgevollmacht errichten?

Jede Person, die zum Zeitpunkt der Errichtung noch voll geschäfts-, einsichts- und urteilsfähig ist und sich selbst artikulieren kann. Die Vollmacht muss höchstpersönlich erteilt werden – eine Stellvertretung ist nicht möglich.

Eine Vorsorgevollmacht muss zwingend vor einer der folgenden Stellen errichtet werden:

  • einer Notarin/einem Notar
  • einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt
  • dem IfS Vorarlberg (Institut für Sozialdienste)

Anschließend muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden – das ist Voraussetzung für ihre Wirksamkeit. Auch der spätere Eintritt des Vorsorgefalls sowie ein allfälliger Widerruf müssen dort eingetragen werden.


Was ist zu tun? So geht man vor

  1. Überlegen, wer bevollmächtigt werden soll und für welche Bereiche (z. B. Vermögensangelegenheiten, Behördenwege, medizinische Entscheidungen, Wohnsituation).
  2. Termin bei Notar, Rechtsanwalt oder dem IfS (Institut für Sozialdienste) vereinbaren. Dort erfolgt die Beratung, die Errichtung der Vollmacht sowie die Registrierung im ÖZVV.
  3. Errichtung und Unterschrift – die Vollmacht wird schriftlich festgehalten und von der/dem Vollmachtgeber:in persönlich unterschrieben.
  4. Registrierung im ÖZVV durch die Errichtungsstelle.
  5. Tritt der Vorsorgefall später tatsächlich ein, muss dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen und ebenfalls im ÖZVV eingetragen werden – erst dann wird die Vollmacht aktiv.

Kosten

Die Kosten hängen stark davon ab, wo die Vollmacht errichtet wird:

  • Bei Notar oder Rechtsanwalt: individuell, abhängig vom Beratungsaufwand und vom Umfang der Vollmacht. Eine Erstberatung bei Notarinnen und Notaren ist in Österreich in der Regel kostenlos.
  • Beim IfS Vorarlberg: günstigere Pauschalein einfachen Fällen. Sobald Liegenschaften, Unternehmen, Auslandsvermögen oder rechtlich komplexe Sachverhalte betroffen sind, ist die Errichtung beim IfS nicht möglich.
  • Registrierung im ÖZVV: eine einmalige, vergleichsweise geringe Gebühr, unabhängig davon, wo die Vollmacht errichtet wurde.

Genaue, aktuelle Beträge am besten direkt bei der jeweiligen Stelle erfragen.


Ansprechstellen in Vorarlberg

Notarinnen und Notare: Über die offizielle Notarsuche der Österreichischen Notariatskammer lassen sich alle Notariate in Vorarlberg finden: ihr-notariat.at/notarfinder

IfS Erwachsenenvertretung:
Johannitergasse 6, 6800 Feldkirch
Tel.: 05 1755 591
E-Mail: erwachsenenvertretung@ifs.at


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte Kosten und Details vor einem Termin direkt bei der jeweiligen Stelle bestätigen.