Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legt man im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen man ablehnt, falls man sich einmal nicht mehr selbst äußern kann – etwa bei Bewusstlosigkeit oder im Koma. Man unterscheidet zwei Formen:

  • Beachtliche Patientenverfügung: formlos möglich, muss von Ärztinnen/Ärzten bei der Ermittlung des Patientenwillens berücksichtigt werden, bindet sie aber nicht zwingend.
  • Verbindliche Patientenverfügung: erfüllt strengere gesetzliche Voraussetzungen (u. a. ärztliches Aufklärungsgespräch, konkrete Beschreibung der abgelehnten Maßnahmen) und ist für die behandelnden Ärztinnen/Ärzte rechtlich bindend. Sie gilt fünf Jahre und muss danach erneuert werden.

Eine verbindliche Patientenverfügung muss vor einer rechtskundigen Person errichtet werden – einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, oder einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft.


Möglichkeit 1: Beim Notar

Jede Notarin und jeder Notar in Vorarlberg kann eine Patientenverfügung rechtsgültig errichten. Die Kosten sind gesetzlich nicht einheitlich festgelegt und hängen vom individuellen Aufwand ab; man sollte sie vorab direkt erfragen. Nach unserer Recherche bewegen sich die Gesamtkosten für ärztliche Aufklärung, notarielle Errichtung und Registrierung üblicherweise in etwa zwischen 250 € und 550 €, je nach Aufwand und Notariat.

Notarinnen und Notare in Vorarlberg finden: Die Österreichische Notariatskammer bietet eine offizielle Notarsuche für ganz Österreich an, in der man gezielt nach Vorarlberg filtern kann: ihr-notariat.at/notarfinder


Möglichkeit 2: Bei der Patientenanwaltschaft Vorarlberg – kostenlos

Die Patientenanwaltschaft Vorarlberg in Feldkirch errichtet eine Patientenverfügung kostenlos.

Alle Infos: www.patientenanwalt-vbg.at Das Formular und die Formulierungshilfen findet man dort unter dem Menüpunkt „Download“.

Kontakt: Patientenanwaltschaft Vorarlberg Marktplatz 8, 6800 Feldkirch
Tel.: +43 5522 81553 E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at

So geht man vor:

  1. Formular ausfüllen – mithilfe der Formulierungshilfen (siehe unten) die eigene Patientenverfügung formulieren.

    Ev. Formular vorab per E-Mail an die Patientenanwaltschaft senden, damit dort geprüft werden kann, ob alles passt. Das erspart unter Umständen unnötige Wege und Korrekturschleifen.
  1. Arztbesuch – der Hausarzt oder eine Fachärztin/ein Facharzt bestätigt im Aufklärungsgespräch, dass man die Bedeutung und Folgen der Verfügung verstanden hat.
  2. Termin bei der Patientenanwaltschaft vereinbaren und dort unterschreiben. Lichtbildausweis nicht vergessen.

Formulierungshilfe für das Formular

Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, findet hier beispielhafte Formulierungen als Orientierung. Diese können individuell angepasst werden.

Beschreibung der persönlichen Umstände und Einstellungen

Ein einleitender Abschnitt hält fest, wie man zu Leben, Krankheit, Sterben und Tod steht – zum Beispiel, dass der Tod als Teil des Lebens akzeptiert wird und ein Leben ohne Bewusstsein oder ohne Aussicht auf ein selbstbestimmtes Leben den eigenen Wertvorstellungen nicht entspricht.

Situationen, für die die Verfügung gelten soll (jeweils individuell ankreuzbar):

  • aussichtslose Prognose – Ablehnung von Intensivtherapie oder Wiederbelebung
  • voraussichtlich nicht mehr endende Bewusstlosigkeit
  • schwere, wahrscheinlich dauerhafte Hirnschädigung
  • kein bewusstes Leben mehr zu erwarten – Ablehnung rein lebensverlängernder Maßnahmen
  • Endstadium einer Demenz

Konkret abgelehnte Behandlungen (Beispiele):

  • künstliche Ernährung in jeder Form
  • künstliche Beatmung in jeder Form
  • Wiederbelebung
  • Aufrechterhaltung lebenswichtiger Organfunktionen durch medizinisch-technische Maßnahmen
  • künstliche Beatmung bei Atemnot bzw. lebensbeendendem Atemversagen

Sonstige Anmerkungen (Beispiele):

Häufig wird ergänzt, dass der natürliche Sterbeprozess akzeptiert und höher gewertet werden soll als eine rein zeitliche Verlängerung des Lebens durch medizinisch-technische Mittel, dass bei ausbleibender Besserung während einer Intensivbehandlung lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden, und dass einer Behandlung nach den Prinzipien der Palliativmedizin (Linderung von Schmerz, Leid und Angst) sowie einer wirksamen Schmerzlinderung zugestimmt wird – auch wenn diese das Leben verkürzen könnte.

Eine fertige Formulierung * könnte lauten:

Beschreibung meiner persönlichen Umstände und Einstellungen
Damit meine behandelnden Ärztinnen/Ärzte für den Fall, dass ich mich während meiner medizinischen Behandlung nicht mit ihnen verständigen kann, meinen Willen als Patient(in) besser beurteilen können, halte ich Folgendes über meine Einstellung zu meinem Leben, meiner Gesundheit und Krankheit, meinem Sterben und meinem Tod fest: Ich erstelle diese Patientenverfügung für den Fall, dass ich infolge einer Krankheit oder eines Unfalls meinen Willen als Patient nicht mehr äußern kann (z. B. bei Bewusstlosigkeit, Koma). Der Tod ist für mich ein Teil des menschlichen Lebens und gehört zu meinem Dasein. Ein Leben ohne Bewusstsein oder ohne Aussicht auf eine Rückkehr zu einem selbstbestimmten Leben entspricht nicht meinen persönlichen Wertvorstellungen.

Inhalt der Patientenverfügung
Meine Patientenverfügung soll in folgenden Situationen gelten: Bei aussichtsloser Prognose lehne ich eine Intensivtherapie oder eine Wiederbelebung ab. Im Falle einer voraussichtlich nicht mehr endenden Bewusstlosigkeit lehne ich eine Intensivtherapie oder Wiederbelebung ab. Bei (wahrscheinlicher) schwerer Dauerschädigung meines Gehirns lehne ich eine Intensivtherapie oder eine Wiederbelebung ab. Ist auf Grund meines Gesundheitszustandes ein bewusstes Leben nicht mehr zu erwarten, lehne ich medizinische Maßnahmen ab, die nur der Verlängerung meines Lebens dienen. Im Endstadium einer Demenz lehne ich medizinische Maßnahmen ab, die nur der Verlängerung meines Lebens dienen.
Die medizinischen Behandlungen, die ich im Folgenden konkret beschreibe, lehne ich ab: Die folgenden Ablehnungen gelten für die unter Punkt (3 auf Seite )  genannten Situationen.
– Künstliche Ernährung in jeder Form.
– Künstliche Beatmung in jeder Form.
– Wiederbelebung.
 – Aufrechterhaltung lebenswichtiger Organfunktionen mit medizinisch-technischen Maßnahmen.
– Sollte sich auf Grund einer Erkrankung Atemnot bzw. ein lebensbeendendes Atemversagen einstellen, lehne ich jede Art der künstlichen Beatmung ab.

Sonstige Anmerkungen
Ich möchte, dass mein unmittelbarer Sterbeprozess akzeptiert und höher gewertet wird als die medizinischen und technischen Möglichkeiten einer zeitlichen Verlängerung meines Lebens. Sollte sich während einer laufenden Intensivbehandlung herausstellen, dass eine Besserung meines Zustandes nicht zu erwarten ist, lehne ich die Fortführung lebensverlängernder Maßnahmen ab. Ich stimme einer Behandlung nach den Prinzipien der Palliativmedizin zu (Schmerz, Leid und Angst lindernd, erleichternd). Ich stimme einer wirkungsvollen Schmerzlinderung zu, auch wenn dadurch eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist


*Diese Formulierungshilfen ersetzen keine individuelle Beratung. Das offizielle Formular steht auf der Website der Patientenanwaltschaft Vorarlberg zum Download bereit.


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand August 2026. Kosten und Kontaktdaten bitte vor einem Termin direkt bei der jeweiligen Stelle bestätigen.